Die Organe der Ritterschaft
Die Fortwährende Deputation
Seit 1775 ist die Fortwährende Deputation als geschäftsführender Ausschuss für die Geschicke der Ritterschaft zuständig und vertritt sie nach außen. Christian VII von Dänemark erfüllte damals die Bitte der Ritterschaft, mit „einer aus ihrem Mittel erwählten Deputation […] die innere Ordnung und Einrichtung“ erleichtern und verbessern zu dürfen. In der diesbezüglichen Resolution heißt es zudem: „Auch wollen wir [Christian VII] künftig gebetenermaßen Unsere an Prälaten und Ritterschaft zu erlassende Befehle an die fortdauernde Deputation gelangen lassen."
Heute erhält die Ritterschaft keine Befehle vom Souverän mehr. Dennoch gibt es Anliegen genug, die in den mindestens drei Treffen im Jahr besprochen werden – von der Aufnahme neuer Konventualinnen in die Adeligen Klöster über Baumaßnahmen an den Klosteranlagen bis hin zur Zusammenarbeit mit Forschung und Kultur.
Die Fortwährende Deputation besteht aus den Vorständen der Adeligen Klöster, sechs possessionierten, also landsässigen, Herren der Ritterschaft und dem Landsyndicus. Derzeit sind dies:
- Äbtissin N.N., Kloster Itzehoe
- Verbitter Hans Graf zu Rantzau, Kloster Itzehoe
- Priörin Viktoria v. Flemming, Kloster Preetz
- Klosterprobst Eckhard Graf v. Hahn, Kloster Preetz
- Priörin Ina v. Samson-Himmelstjerna, Kloster Schleswig
- Klosterprobst Friedrich Freiherr v. Ahlefeldt-Dehn, Kloster Schleswig
- Priörin Karine v. Rumohr, Kloster Uetersen
- Klosterprobst Hubertus Graf v. Luckner, Kloster Uetersen
- Wolf-Oliver Graf v. Baudissin, Augustenhof
- Detlev-Werner v. Bülow, Gudow
- Benedikt v. Hobe, Düttebüll
- Martin Freiherr v. Jenisch, Blumendorf
- Hans-Caspar Graf zu Rantzau, Pronstorf
- Moritz Graf zu Reventlow, Wulfshagen
- Vinzenz Graf v. Baudissin, Landsyndicus
Vorsitzender dieses Gremiums ist jeweils einer der Klosterpröbste im Wechsel, aktuell liegt dieses Amt bei Hans Graf zu Rantzau, Kloster Itzehoe.
Das Plenum
Noch aus der Zeit der Landtage rührt der so genannte Umschlag des Plenums der ritterschaftlichen Versammlung her. Dieses jährliche Treffen findet seit dem 15. Jahrhundert am dem 14. Januar nächst gelegenen Wochenende statt und besteht aus drei Programmpunkten.
Im ersten informiert die Fortwährende Deputation über die Arbeit des abgelaufenen Jahres. Zudem werden die die Ritterschaft betreffenden Themen besprochen, die ritterschaftliche Rechnung verabschiedet und die Klosterrevisoren berichten über die Entwicklungen der Adeligen Klöster. Sitz und Stimme haben zu diesem Teil nur die ritterschaftlichen Besitzer Adeliger Güter sowie die Vorstände der Adeligen Klöster; die Versammlung wird vom präsidierenden Prälaten geleitet. Im Anschluss an die Versammlung findet regelmäßig ein Vortrag und ein großes gemeinschaftliches Diner und Fest statt.
Das Plenum Plenorum
In der erweiterten ritterschaftlichen Versammlung haben alle, also auch die nicht possessionierten männlichen Mitglieder der ritterschaftlichen Familien Sitz und Stimme. Sie entscheiden über die Aufnahme neuer Familien in die Ritterschaft. Wie das Plenum wird auch das Plenum Plenorum am präsidierenden Prälaten geleitet.